Wissenswertes über Schutzräume

3. März 2022

Lange musste sich die Schweizer Bevölkerung keine grossen Gedanken mehr über unmittelbare Auswirkungen von kriegerischen Auseinandersetzungen machen. Mit dem Ukrainekrieg rückt das Thema wieder näher ins hiesige Bewusstsein, wie jüngst zahlreiche Anfragen nach Schutzräumen zeigen.

Die am häufigsten gestellte Frage, welche die Abteilung Militär und Zivilschutz der Rettung Basel-Stadt in den letzten Tagen von besorgten Einwohnerinnen und Einwohnern gehört hat, war jene nach dem Standort des persönlichen Schutzplatzes. Diese und weitere Fragen werden auf den folgenden Zeilen beantwortet.

Wo ist mein zugewiesener Schutzraum?
Schutzräume befinden sich in der Nähe des Wohnortes (maximal 30 Fussminuten, meistens näher). Die Rettung Basel-Stadt plant rollend und unterzieht die Zuweisung einer wöchentlichen Aktualisierung. Damit die Einwohnerinnen und Einwohner sich nicht aufgrund veralteter Informationen in Gefahr begeben, werden die zugewiesenen Schutzräume erst im Bedarfsfall bekanntgegeben.

Weshalb sind die Schutzräume nicht öffentlich, im Internet oder im Hausgang publiziert?
Aufgrund dessen, dass sich durch demographische Entwicklung und Bautätigkeit im Kanton die Zuweisung ändern kann, wird der zugewiesene Schutzraum erst im Bedarfsfall bekanntgegeben. Die Rettung Basel-Stadt plant rollend und unterzieht die Zuweisung einer wöchentlichen Aktualisierung. Im Hinblick auf einen bewaffneten Konflikt würde das Bundesamt für Bevölkerungsschutz nach einem Entscheid zur Verstärkung des Bevölkerungsschutzes die Betriebsbereitstellung anordnen. Unmittelbar nach dieser Anordnung werden die gelben Anschlagzettel durch den Zivilschutz in allen Wohnliegenschaften im Kanton angebracht.

Wogegen helfen Schutzbauten und wie kann ich mich sonst auch noch schützen?
Die Schutzräume bieten physischen Schutz vor Bomben und ballistischen Waffen. Im Falle eines ABC-Ereignisses (atomar, biologisch oder chemisch) lauten die Bundesempfehlungen: Türen und Fenster schliessen, Lüftung abstellen und auf die Anweisungen der Behörden warten (auch bezüglich Einnahme des Kaliumiodids, das allen Haushalten verteilt wurde). Bei einer radioaktiven Wolke ist somit – bei korrektem Verhalten – auch ein guter Schutz im eigenen Keller oder in einem Wohnraum gegeben. Schutzräume bieten auch Schutz vor atomarer Verstrahlung, biologischen oder chemischen Kampstoffen. Schutzplätze sollten jedoch nur auf Anweisung der Behörden aufgesucht werden (siehe nächste Frage).

Wann kann oder soll ich meinen Schutzraum aufsuchen?
Schutzplätze sollten nur auf Anweisung der Behörden aufgesucht werden. Je nach Ereignis kann es sogar eine Gefährdung bedeuten, einen Schutzraum ohne entsprechende Anweisung aufzusuchen.

Gibt es genügend Schutzräume?
Der Abdeckungsgrad liegt bei normaler Belegung der Schutzräume im Kanton Basel-Stadt bei rund 80 Prozent. Die Rettung Basel-Stadt geht auf diesen Umstand mit einer Eventualplanung mit Überbelegungen ein. Der Kanton Basel-Stadt hat für die ständige Wohnbevölkerung noch zu wenig vollwertige Schutzräume. Das liegt unter anderem daran, dass ältere Bausubstanzen keine Möglichkeit bieten, zusätzliche Schutzräume zu erstellen. Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern sind daher der Schutzraumbaupflicht unterstellt, d.h. es müssen Schutzräume erstellt werden.

Was sind generelle Verhaltensempfehlungen?

  • Der Slogan «Kluger Rat – Notvorrat» ist über 50 Jahre alt und ist in den letzten Jahrzehnten etwas in Vergessenheit geraten. Zu allen Zeiten wird empfohlen, sich einen Notvorrat anzulegen – nicht erst dann, wenn sich eine mögliche Krisensituation abzeichnet. Wichtig: Trinken ist wichtiger als Essen. Empfohlen sind: Mindestens neun Liter Wasser pro Person. Dazu lagerfähige Lebensmittel nach persönlichem Ernährungsgewohnheiten wie Reis, Teigwaren, Öl, Fertigsaucen, Zwieback, Zucker, Konfitüre, Honig, Salz Kaffee, Trockenfrüchte Hartkäse, Trockenfleisch, Schokolade, etc. Ebenfalls empfohlen ist ein Vorrat an Kerzen, Streichhölzer, ein batteriebetriebens Radio und eine Taschenlampe sowie Ersatzbatterien, Seife und WC-Papier.
    Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz bietet einen Notfallplan mit entsprechender Checkliste an.
  • App AlertSwiss downloaden. Auf Alertswiss fliessen die relevanten Informationen bei Ereignissen in der Schweiz zusammen: eine Informationsdrehscheibe, die Leben schützen und retten kann. Mit der nationalen Alarm-App Alertswiss erhält die Bevölkerung Alarme, Warnungen und Informationen zu unterschiedlichen Gefahren direkt auf ihr Smartphone.
  • Verhalten bei Sirenenalarm:
    • Türen und Fenster schliessen! Im Haus bleiben. Zentrale Lüftungen, Ventilatoren und Klimaanlagen abschalten.
    • Nur in Notfällen telefonieren! So bleibt das Telefonnetz weiter funktionsfähig.
    • Radio hören! Anweisungen befolgen. Mitbewohner warnen.

Nach dem Allgemeinen Alarm erfolgt immer eine Information via Radio. Bei Stromunterbruch können die Behörden zusätzlich weitere Mittel für die Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen einsetzen, etwa Lautsprecher (auf Polizei-, Feuerwehr- und Zivilschutzfahrzeugen), Megaphone, Meldeläufer und Flugblätter.