Neuer Schalter des Migrationsamts: frisch, ebenerdig und kundenfreundlich

4. August 2021

Seit dem 2. August 2021 sind die Schalter des Migrationsamts, der Inkasso Strafverfahren und der Finanzen des Justiz- und Sicherheitsdepartements neu an der Spiegelgasse 12 im Parterre zu finden.

Die neuen Schalter sind grosszügig gestaltet und kundenfreundlicher als die bisherigen Räumlichkeiten.

Dies gleich zu Beginn: Der Schalter des Migrationsamts ist nicht neu, er befindet sich lediglich an einem neuen Ort: im Parterre an der Spiegelgasse 12. Die Dienstleistungen sind jedoch die gleichen geblieben. Neu ist, dass am selben Ort auch die Kundenschalter der Abteilungen Inkasso Strafverfahren und Finanzen JSD zu finden sind. Das hat den Vorteil, dass Kunden ihre ausstehenden Rechnungen am gleichen Ort begleichen können, wo auch die Dienstleistungen des Migrationsamts bezogen werden, wie zum Beispiel ein Rückreisevisum. Bisher mussten sie zur Begleichung an einen anderen Standort verwiesen werden. Auch der Schalter des Migrationsamts war am bisherigen Standort für die Kundschaft nicht optimal erreichbar. Die neuen Schalter und die Wartezone sind grosszügig gestaltet und wesentlich kundenfreundlicher als die bisherigen Räumlichkeiten. Zu den neuen Räumlichkeiten des Migrationsschalters gehören zwei Biometrieerfassungskabinen für Rückreisevisa und die Erstellung biometrischer Ausweise.

Breites Dienstleistungsangebot

Es ist möglich, dass mit der jetzigen prominenten Lage direkt an der Strasse vermehrt Laufkundschaft am Schalter steht. Das können Personen sein, die das Steueramt oder das Passamt suchen. Vielleicht verstehen einige den Schalter anfänglich sogar als Alternative zum Einwohneramt, was nicht der Fall ist. Die Dienstleistungen des Einwohneramts, auch jene für Migrantinnen und Migranten, werden nach wie vor an der Spiegelgasse 6 erledigt. Mit dem Umzug konnte auch für Kundschaft mit Behinderungen ein entsprechender Schalter eingerichtet werden, der von allen drei beteiligten Abteilungen genutzt werden kann (Inkasso, Finanzen, Migrationsamt).

Der Schalter des Migrationsamtes ist in erster Linie zuständig für Kundschaft aus dem Asylbereich, z.B. Verlängerung von Ausweisen und Nothilfebestätigungen, Adressänderungen, Zuweisungen des Bundes usw. Darüber hinaus werden am Schalter noch andere Dienstleistungen aus dem Migrationsbereich erbracht, z.B. Rückreisevisa, Erfassen von biometrischen Daten, Fragen zu Bewilligungen und vieles mehr. Die Schalter werden durch Mitarbeitende aus der Abteilung Asyl und Rückkehrförderung bedient, die für die zahlreichen Auskünfte am Schalter auch von der fachlichen Unterstützung anderer Abteilungen profitieren.

Wenn Sie ab und zu Personen mit viel Gepäck am Schalter sehen, sind das Asylbewerber, die dem Kanton Basel-Stadt vom Bundesasylzentrum zugewiesen worden sind. Das Bundesasylzentrum wiederum wird durch das Staatssekretariat für Migration verwaltet. Diese Asylsuchenden kommen zuerst an unseren Schalter und zwar mit ihrem ganzen Hab und Gut. Von hier aus gehen sie dann in eine ihnen zugeteilte Unterkunft. Die Aufgaben am Schalter lösen oft auch schwierige oder emotionale Momente aus, die vor allem in Zusammenhang mit einem negativen Asylentscheid und der damit verbundenen Wegweisung aus der Schweiz entstehen. Das sind auch für die Mitarbeitenden anspruchsvolle Situationen.  

 

Die weiteren Dienstleistungen am neuen Schalter:

Finanzen

Der Schalter Finanzen ist zuständig für Rechnungen, die den Bereich Bevölkerungsdienste und Migration (vornehmlich Einwohneramt und Migrationsamt) betreffen sowie die Sanität. Bisher war dieser Schalter an der Petersgasse zu finden.

Inkasso

Die Inkassostelle der Strafverfahren Basel-Stadt verwaltet die Rechnungen der Staats- und Jugendanwaltschaft Basel-Stadt, des Strafgerichts Basel-Stadt sowie der strafrechtlichen Verfahren des Appellationsgerichts Basel-Stadt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Inkassoschalter sind unter anderem zuständig für Gesuche um Ratenzahlungen oder bei Fragen zur Verlängerung der Zahlungsfristen. Sie geben Auskunft darüber, was geschieht, wenn jemand eine Busse oder Geldstrafe nicht bezahlt.