Themen
Hier finden Sie eine Auswahl an Themen, die vom Justiz- und Sicherheitsdepartement betreut werden.
Weitere Auskünfte finden Sie direkt auf den Webseiten der entsprechenden Bereiche Kantonspolizei Basel-Stadt, Bevölkerungsdienste und Migration Basel-Stadt sowie Rettung Basel-Stadt.
Häusliche Gewalt liegt vor, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten ehelichen, partnerschaftlichen oder familiären Beziehung psychische, physische und/oder sexuelle Gewalt androhen und/oder ausüben.
Gewalttätige Ausschreitungen rund um Sportveranstaltungen werden in Basel-Stadt gemeinsam mit allen Beteiligten angegangen.
In der Schweiz ist die Prostitution grundsätzlich erlaubt. Es ist wichtig, zwischen der legalen Sexarbeit und Zwangsprostitution zu unterscheiden.
Die Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft und das Kontrollorgan über den Staatsschutz berichten jedes Jahr über ihre Tätigkeiten und Feststellungen.
Menschenhandel ist ein weltweites Phänomen und kommt auch in der Schweiz vor. Menschenhandel – nach international gültiger Definition das Anwerben, Anbieten, Verbringen, Vermitteln, Beherbergen oder Annehmen von Menschen zum Zwecke der Ausbeutung – wird in der Schweiz durch Artikel 182 des Schweizerischen Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt.
Menschenhandel tritt in den Erscheinungsformen der Zwangsprostitution, der Arbeitsausbeutung und des Organhandels auf.
Personen, die durch eine Straftat unmittelbar in ihrer körperlichen, seelischen oder sexuellen Unversehrtheit verletzt werden, haben gemäss schweizerischem Opferhilfegesetz Anspruch auf kostenlose Beratung und auf Unterstützung durch die Opferberatungsstelle.