Schutzplätze: Ein Thema, das aktuell bleibt

10. Mai 2023

Nach Kriegsbeginn in der Ukraine hat das Thema Schutzräume die Bevölkerung stark beschäftigt. Mehr als ein Jahr später hat das Interesse wieder nachgelassen. Dennoch lohnt es sich, die wichtigsten Fakten im Überblick zu behalten.

Als vor etwas mehr als einem Jahr Russland mit seinem Angriff auf Ukraine einen Krieg in Europa angefangen hatte, war Verunsicherung in der Schweizer Beväölkerung spürbar. So manche Einwohnerinnen und Einwohner machten sich erstmals seit langer Zeit wieder Gedanken über Schutzräume. Damals hat die Abteilung Militär und Zivilschutz der Rettung Basel-Stadt rasch reagiert und Antworten auf die wichtigsten Fragen publiziert.

Auch wenn in der Bevölkerung der Gedanke an die Vorsorge bereits wieder etwas in den Hintergund gerückt ist, ist es sinnvoll, die wichtigsten Eckdaten zu kennen. Das Thema Schutzraum resp. Schutzraumplatz umfasst diverse Aspekte, die nachfolgend erläutert werden.

Zweck von Schutzbauten: Schutzbauten werden primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts erstellt, können bei Katastrophen und in Notlagen aber auch als Notunterkünfte genutzt werden. Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum in der Nähe des Wohnorts (max. 30 Minuten Fussweg) zur Verfügung stehen.

Abdeckungsquote im Kanton Basel-Stadt: Der Kanton Basel-Stadt hat für die ständige Wohnbevölkerung noch zu wenig vollwertige Schutzplatze. Der Schutzraumbestand ist gerade in der Stadt aufgrund der älteren Bausubstanz, wie auch in allen anderen grösseren Städten, nicht für 100% der Bevölkerung ausreichend. Bei der Berechnung wird deshalb nach Bundesvorgaben mit einer 10% Uberbelegung gerechnet. Im Hinblick, dass immer ein Teil der Bevölkerung ortsabwesend ist und im Ernstfall auch zusammengerückt werden muss, eine gute Lösung.

Schutzraumbaupflicht: Aus der aktuellen Abdeckungsquote ergibt sich, dass Neubauten von Wohnhäusern, Heimen und Spitälern der Schutzraumbaupflicht unterstellt sind, d.h. es müssen Schutzräume erstellt werden. Eine Befreiung von der Pflicht, einen Schutzraum zu erstellen, ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich; dies verpflichtet aber zur Entrichtung einer Ersatzabgabe. Die Höhe des Ersatzbeitrages im Kanton Basel-Stadt beträgt 600 Franken pro nicht erstelltem Schutzplatz.

Schutzbauten in privatem Eigentum: Alle privaten Eigentümer sind verpflichtet, die Schutzbauten gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Bevölkerungsschutz zu warten und zu unterhalten. Die Kantone sorgen gemäss den Vorgaben des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz für die periodische Kontrolle der Betriebsbereitschaft. Das Team Schutzraumkontrolle der Abteilung Militär und Zivilschutz (MZBS) prüft die Betriebsbereitschaft des Schutzraumes. Diese ist abhängig vom Zustand, von der Funktionstüchtigkeit, der Einrichtung und der Benutzbarkeit. Die Schutzräume werden mindestens alle zehn Jahre kontrolliert.

Schutzbauten in öffentlichem Eigentum: Die im öffentlichen Eigentum stehenden Schutzbauten werden Schutzanlagen genannt. Entweder sind diese Schutzanlagen grosse Sammelschutzräume für die Bevölkerung oder dienen den Behörden als Standort. Zu den Schutzanlagen der Behörden zählen Kommandoposten und Bereitstellungsanlagen des Zivilschutzes sowie geschützte Sanitätsstellen und geschützte Spitäler. Sie dienen primär der Sicherstellung der Führungsfähigkeit und der Einsatzfähigkeit des Bevölkerungsschutzes. Sammelschutzräume ihrerseits werden primär für den Fall des bewaffneten Konflikts erstellt, sollen aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden können. Der Zivilschutz Basel-Stadt verfügt über 65 unterirdische Schutzanlagen.

Zuweisungsplanung (ZUPLA): Der Gedanke, in einem Schutzraum Schutz suchen zu müssen, wird gerne verdrängt. Der russische Einmarsch in die Ukraine hat das Thema aber stark in den Fokus gerückt. Um dem gesteigerten Informationsbedürfnis gerecht zu werden, hat MZBS eine Auskunftsnummer für die unzähligen telefonischen Anfragen eingerichtet. Die häufigste Frage ist die nach dem persönlichen Schutzplatz.

Die Zuweisung des Schutzplatzes erfolgt wochenaktuell durch MZBS. Immer am Wochenende werden die Einwohnerdaten aktualisiert und mit den aktuellen Schutzraumdaten verknüpft. Dabei wird auf einen möglichst kurzen Weg zum Schutzraum geachtet. Ebenfalls wird berücksichtigt, dass Familien nicht auf verschiedene Schutzräume verteilt werden. Gerade in einer Stadt mit vielen älteren Bauten, bei welchen zur Zeit der Erstellung noch keine Schutzraumpflicht bestand, ist mit zum Teil längeren Laufdistanzen zu rechnen. Die Bevölkerung wird nicht aktiv von MZBS über ihren Schutzraumplatz informiert. Aufgrund reger Bautätigkeit und stetigem Bevölkerungswechsel ist die Planung schnell veraltet. Wird die aktuelle Planung veröffentlicht, besteht das Risiko, dass diese ausgedruckt und aufbewahrt wird... und dann zum Zeitpunkt eines Bezugs eben nicht mehr aktuell ist.

Aufgaben des Zivilschutzes im Rahmen der Schutzraumzuweisungen: Im Bedrohungsfall ist der Zivilschutz verpflichtet, innert kürzester Zeit an den Gebäuden Informationszettel mit den entsprechenden Zuweisungen anzubringen. Um dies in der Praxis sicherzustellen, wird aktuell ein bestehendes Konzept des ZS gemeinsam mit dem Team Schutzbauten überarbeitet. Ziel ist eine detaillierte Einsatzplanung, die vorgibt, welche Angehörigen des Zivilschutzes welche Quartiere, Strassenzüge und Gebäude mit einem Zuweisungs lnformationszettel bedienen.