Trendfahrzeuge im Strassenverkehr

24. Februar 2021

Mobilität ist in stetigem Wandel, ständig treffen wir auf den Strassen neue Fahrzeugarten an. Viele sogenannte Trendfahrzeuge sind mit einem Elektroantrieb ausgestattet. Wer darf diese Fahrzeuge lenken? Welche Trendfahrzeuge dürfen überhaupt auf die Strasse? Den Überblick zu behalten, ist nicht einfach.

Gerade bei Trendfahrzeugen sind die Kontrollen zur Wahrung der Verkehrssicherheit aufgrund der Vielfalt an Modellen aufwendig.

Im Ressort Ermittlungen und im Ressort Kontrollen der Hauptabteileung Verkehr der Kantonspolizei Basel-Stadt hat sich in den vergangenen Jahren viel Fachwissen zu diesem Thema angehäuft. Dieses wird eingesetzt, um der Vielfalt an verschiedenen Fahrzeugen gerecht zu werden und auch die skurrilsten Fahrzeuge expertisieren zu können.

Ungläubige Reaktionen von Lenkerinnen und Lenkern wie «Damit darf ich nicht auf die Strasse?» oder «Ich dachte, es sei wie ein Velo» gehören leider zum Alltag bei Verkehrskontrollen von Trendfahrzeugen. Wer sich in den Strassenverkehr begibt, sollte jedoch wissen, welche Regeln einzuhalten sind. Um hier eine zusätzliche Hilfe zu bieten, haben die Kantonspolizei Basel-Stadt und die Polizei Basel-Landschaft einen übersichtlichen Flyer entwickelt. Gehört mein Gefährt zu den Leicht-Motorfahrrädern oder zu den Motorfahrrädern? Und weshalb spielt das für mich überhaupt eine Rolle? Ein Blick auf den Flyer verspricht Aufklärung.

Im folgenden drei Beispiele von Trendfahrzeugen, bei welchen häufig Fragen auftauchen.

Enuu

Seit Anfang September 2020 bietet die Firma Enuu ihre Fahrzeuge auch in Basel an. Wie bei Miet-Trottinetts können die Fahrzeuge über eine App freigeschalten werden und müssen nach der Miete nicht an den Ausgangspunkt zurückgebracht werden. Im Gegensatz zu E-Trottinetts brauchen alle Personen, die ein Enuu benutzen wollen, mindestens einen Führerausweis der Kategorie M. Bezüglich Verkehrsregeln gelten
dieselben Vorschriften wie für schnelle E-Bikes und Mofas mit Verbrennungsmotor.

Ridelec

Wie bei anderen Trendfahrzeugen auch ist bei Ridelecs die Leistungsbestimmung das entscheidende Element: Nur wenn die Leistung bekannt ist, lässt sich die Fahrzeugkategorie bestimmen. Ist diese Angabe nicht auf dem Motor im Hinterrad zu finden, so wird der Rahmen untersucht. Ridelecs mit einer Leistung von mehr als 500 W werden der Kategorie der Kleinmotorräder zugeordnet. Die Fahrzeuge dürfen somit 45 km/h schnell sein, brauchen aber ein Kontrollschild und einen Fahrzeugausweis. Aufgrund der fehlenden Pedale können sie nicht der Kategorie der schnellen Motorfahrräder zugeordnet werden. Wenn ein Ridelec eine Leistung von 500 W oder weniger aufweist, fällt es in die Kategorie der Leicht-Motorfahrräder. Somit darf es maximal 20 km/h schnell sein.

E-Skateboard

Nicht alles ist neu bei Trendfahrzeugen. Auch für sie gilt: Motorfahrzeuge dürfen nur dann auf öffentlichen Verkehrsflächen genutzt werden, wenn sie einer gesetzlichen
Fahrzeugkategorie entsprechen. E-Skateboards erfüllen diese Voraussetzung nicht und dürfen daher nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen genutzt werden. Merke: Motorfahrzeuge ohne Lenkvorrichtung gehören nicht auf die Strasse.