Das Ziel: Mehr Transparenz und weniger Fehler

12. September 2022

Unzufrieden mit der Dienstleistung? Die Beschwerdestelle des Justiz- und Sicherheitsdepartements prüft und beantwortet Beanstan­dungen gegen Handlungen oder Unterlassungen von Mitarbeitenden und/oder Dienststellen des De­partements.

Im Jahresbericht des Kantons Basel-Stadt sind die Kennzahlen festgehalten: Im Jahr 2021 sind 95 Beschwerden eingegangen, wovon rund 13 Prozent ganz oder teilweise gutgeheissen wurden. Auch im Jahr 2020 waren es 100 Beschwerden, wovon 13 Prozent ganz oder teilweise gutgeheissen wurden. Die Anzahl an Beschwerden hängt allerdings meist von nicht zu antizipierenden äusseren Faktoren (etwa die Corona-Pandemie), Einzelereignissen (etwa eine Demonstration mit Ausschreitungen) oder auch der medialen Berichterstattung zu einem spezifischen Thema (etwa zur «Autoposer-Szene») ab. Der Mittelwert betrug in den Vorjahren rund 65 eingegangene Beschwerden.

Die Beschwerdestelle des Justiz- und Sicherheitsdepartements (JSD) prüft und beantwortet Beanstan­dungen gegen Handlungen oder Unterlassungen von Mitarbeitenden und/oder Dienststellen des De­partements. In der Regel fordert die Beschwerdestelle bei der Dienststelle, die zur Beschwerde Anlass gegeben hat, eine Stellungnahme ein oder erteilt einen «Auftrag» zur direkten Beschwerdeerledigung. Die Beanstandungen betreffen meist das Vorgehen von Polizeipatrouillen oder die als unfreundlich erlebte Behandlung durch einzelne Polizistinnen und Polizisten oder Untätigkeit.

Das Ziel einer Beschwerdestelle ist klar: Sie dient der Herstellung von Transparenz und dem Vermeiden von Fehlern. Behördliches Handeln, das die Erfüllung einer mit öffentlichen Steuergelder finanzierten öffentlichen Aufgabe ist, soll nachvollziehbar sein. Beschwerden helfen letzten Endes auch, Fehlverhalten zu verhindern.

Seit rund 50 Jahren

Die Einrichtung einer Beschwerdestelle im früheren Polizei- und Militärdepartements (PMD), wurde Ende der 70er-Jahre vom damaligen PMD-Vorsteher Karl Schnyder angeordnet. Im Jahr 1999 wurde das Amt des «Beschwerdebeauftragten des Departements» mit der damals neu geschaffenen Stelle des «Beauftragten für parlamentarische Geschäfte» gekoppelt. Heute ist das departementale Beschwerdewesen im General­sekretariat bzw. dessen Politikreferat des Justiz- und Sicherheitsdepartements angesie­delt. Gemäss seinem Ursprung als Anlaufstelle für Beschwerden gegen polizeiliches Verhalten werden auch heute noch vor allem Beschwerden gegen die Kantonspolizei, in seltenen Fällen gegen die Rettung, behandelt. Basel-Stadt ist einer von wenigen Kantonen in der Schweiz, in der Beschwerden über polizeiliches Verhalten ausserhalb der Polizeistrukturen bearbeitet werden. In den meisten Kantonen werden Beschwerden von der Polizei selbst beantwortet.

Abgrenzung

Rügen Beschwerdeführende ein Verhalten, das von Amtes wegen strafrechtlich zu ver­folgen ist, übermittelt die Beschwerdestelle das Dossier an die Staatsanwaltschaft. Zudem tritt sie nur soweit auf Beschwerden ein, als diese nicht mit einem ordentlichen Rechtsmittel beanstandet werden können und nicht Gegenstand eines laufenden Verfahrens sind. Entsprechend werden Rekurse gegen Verfügungen von Dienststellen des JSD an die departementale Rechtsabteilung und Einsprachen gegen Ordnungsbussen direkt an die Kan­tonspolizei weitergeleitet. Auch finanzielle Forderungen gegen das Departement oder seine Be­reiche werden nicht von der Beschwerdestelle beurteilt.

Bei Beschwerden, die gleichzeitig bei der departementalen Beschwerdestelle und der Ombuds­stelle anhängig gemacht werden, stimmen die Beteiligten das weitere Vorgehen ab. Der Ent­scheid, wer die Beschwerde federführend behandelt, obliegt letztendlich der Beschwerde führen­den Person.

Abschluss

Auskunft über die Erledigung der Anzeige erhält die beschwerdeführende Person entweder in Form eines Antwort­schreibens oder anlässlich eines persönlichen Gesprächs. Ist die beschwerdeführende Person mit dem Ergebnis nicht einverstanden und möchte das Verfahren weiterziehen, stehen ihr mehrere Möglichkeiten offen: Der Weiterzug an die Ombudsstelle, das Einreichen einer Strafanzeige oder bei Realakten die Anfechtung mittels Verfügung.

Das polizeiliche Handeln bzw. Nichthandeln kann damit somit im Kanton Basel-Stadt – neben der Beschwerdestelle des Justiz- und Sicherheitsdepartements – durch die Staatsanwaltschaft, die Gerichte, die Ombudsstelle oder die Beschwerdestelle des Justiz- und Sicherheitsdepartements untersucht werden. Den betroffenen Privaten stehen damit verschiedene Rechtsbehelfe und von der Kantonspolizei unabhängige Institutionen zur Verfügung, die einen angemessenen Rechtsschutz garantieren.