Stalking

Stalking ist das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.

Stalking

Was wird unter Stalking verstanden?

  • Dauerndes Beobachten, Auskundschaften oder Verfolgen des Opfers oder penetrantes Aufhalten in seiner Nähe.
  • Ständige unerwünschte Kommunikation durch Telefonanrufe, Briefe, Mails, SMS zu jeder Tages- und Nachtzeit.
  • Unerwünschtes Zusenden von Geschenken.
  • Bedrohung oder Nötigung des Opfers.
  • Physische Angriffe oder sexuelle Belästigung des Opfers.
  • Eigentum des Opfers, typischerweise die post, wird gestohlen oder beschädigt.
  • Eindringen in die Wohnräume des Opfers.
  • Veröffentlichung von unerwünschten Bildern und Beiträgen in sozialen Netzwerken (Cyber-Stalking).
  • Verbreitung von Diffamierungen sowie explizite, verbale Beschimpfungen und Gewaltandrohungen gegen das Opfer oder dessen Angehörige.

 

Sie sind von Stalking betroffen.

  • Persönlicher Schutz hat oberste Priorität! Kontaktieren Sie die Polizei (Akutfall 117 bzw. 112) oder den Sozialdienst (Fachteam Häusliche Gewalt, 061 267 70 38, kapo.sozialdienst@jsd.bs.ch) und erstatten Sie Anzeige.
  • Brechen Sie jeden Kontakt mit der belästigenden Person sofort ab.
  • Dokumentieren (Ereignistagebuch) und archivieren (auch elektronische Belästigungen wie Mail, SMS, Facebook etc) Sie jeden Vorfall.
  • Informieren Sie Ihr Umfeld. Suchen Sie Zeugen.
  • Treffen Sie Massnahmen zur adäquaten Sicherung Ihrer Wohnung, Ihrer elektronischen Geräte sowie gegen Telefonterror und Cyber-Stalking.
  • Nehmen Sie keine unbestellten Warensendungen oder Dienstleistungen an.
  • Nehmen Sie medizinische und psychologische Hilfe in Anspruch.

Sie finden weitere wichtige Adressen im Menu Links unter "Hilfe & Beratung".