Stalking
Stalking ist das beabsichtigte und wiederholte Verfolgen und Belästigen eines Menschen, so dass dessen Sicherheit bedroht und seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt wird.
Stalking
Was wird unter Stalking verstanden?
- Dauerndes Beobachten, Auskundschaften oder Verfolgen des Opfers oder penetrantes Aufhalten in seiner Nähe.
- Ständige unerwünschte Kommunikation durch Telefonanrufe, Briefe, Mails, SMS zu jeder Tages- und Nachtzeit.
- Unerwünschtes Zusenden von Geschenken.
- Bedrohung oder Nötigung des Opfers.
- Physische Angriffe oder sexuelle Belästigung des Opfers.
- Eigentum des Opfers, typischerweise die post, wird gestohlen oder beschädigt.
- Eindringen in die Wohnräume des Opfers.
- Veröffentlichung von unerwünschten Bildern und Beiträgen in sozialen Netzwerken (Cyber-Stalking).
- Verbreitung von Diffamierungen sowie explizite, verbale Beschimpfungen und Gewaltandrohungen gegen das Opfer oder dessen Angehörige.
Sie sind von Stalking betroffen.
- Persönlicher Schutz hat oberste Priorität! Kontaktieren Sie die Polizei (Akutfall 117 bzw. 112) oder den Sozialdienst (Fachteam Häusliche Gewalt, 061 267 70 38, kapo.sozialdienst@jsd.bs.ch) und erstatten Sie Anzeige.
- Brechen Sie jeden Kontakt mit der belästigenden Person sofort ab.
- Dokumentieren (Ereignistagebuch) und archivieren (auch elektronische Belästigungen wie Mail, SMS, Facebook etc) Sie jeden Vorfall.
- Informieren Sie Ihr Umfeld. Suchen Sie Zeugen.
- Treffen Sie Massnahmen zur adäquaten Sicherung Ihrer Wohnung, Ihrer elektronischen Geräte sowie gegen Telefonterror und Cyber-Stalking.
- Nehmen Sie keine unbestellten Warensendungen oder Dienstleistungen an.
- Nehmen Sie medizinische und psychologische Hilfe in Anspruch.
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