Aufsicht Staatsanwaltschaft und Staatsschutz

Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft Basel-Stadt

Gemäss den in § 98 des Gesetzes betreffend die Organisation der Gerichte und der Staatsanwaltschaft (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) vom 3. Juni 2015 umschriebenen Aufgaben und Befugnissen überwacht die Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft insbesondere die Einhaltung des Beschleunigungsgebots bzw. die Zeiträume, innerhalb deren Vorverfahren gegen bekannte Täterschaft zum Abschluss gebracht werden.

Die Aufsichtskommission berichtet jedes Jahr über ihre Tätigkeiten und Feststellungen.

Tätigkeitsberichte der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft

Bericht der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft über ihre Tätigkeiten und Feststellungen für das Jahr 2022/2023 vom 12. Juni 2023

Bericht der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft über ihre Tätigkeiten und Feststellungen für das Jahr 2021/2022 vom 13. Juni 2022

Bericht der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft über ihre Tätigkeiten und Feststellungen für das Jahr 2020/2021 vom 1. September 2021

Bericht der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft über ihre Tätigkeiten und Feststellungen für das Jahr 2019/2020 vom 2. September 2020

Bericht der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft über ihre Tätigkeiten und Fetsstellungen für das Jahr 2018/2019 vom 14. Mai 2019

Bericht der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft über ihre Tätigkeiten und Feststellungen für das Jahr 2017/2018 vom 11. Juni 2018

Bericht der Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft über ihre Tätigkeiten und Feststellungen für das Jahr 2016/2017 vom 20. Juni 2017

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Kontrollorgan über den Staatsschutz in Basel-Stadt

Nach Art. 82 Abs. 2 Bundesgesetz über den Nachrichtendienst des Bundes können die Kantone zur Unterstützung der Dienstaufsicht ein vom kantonalen Vollzugsorgan getrenntes Kontrollorgan einsetzen, das den vorgesetzten Stellen verantwortlich ist.

Gemäss basel-städtischer Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes zur Wahrung der inneren Sicherheit wählt der Regierungsrat zur Wahrnehmung der Dienstaufsicht durch die/den Vorsteher/in des Justiz- und Sicherheitsdepartements auf dessen/deren Antrag hin ein Kontrollorgan. Das Kontrollorgan besteht aus drei Mitgliedern und ist für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Dieses Kontrollorgan unterstützt die Dienstaufsicht in allen Bereichen, die in der Kompetenz des Kantons liegen.

Das Kontrollorgan berichtet jedes Jahr an den Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, an den Regierungsrat und an den Grossen Rat über seine Tätigkeiten und Feststellungen, soweit es seine Geheimhaltungspflicht zulässt.

Tätigkeitsberichte des Kontrollorgans über den Staatsschutz

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2022 vom 16. Mai 2023

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2021 vom 9. Mai 2022

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2020 vom 12. Mai 2021

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2019 vom 12. Mai 2020

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2018 vom 22. Mai 2019

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2017 vom 16. April 2018

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2016 vom 25. April 2017

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2015 vom 26. März 2016

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2014 vom 20. April 2015

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2013 vom 29. April 2014

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2012 vom 24. April 2013

Tätigkeitsbericht des Kontrollorgans über den Staatsschutz im Kanton Basel-Stadt 2011 vom 26. März 2012

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