Datenschutz
Das Handelsregister und die von den Firmen dem Handelsregisteramt für eine Handelsregistereintragung eingereichten Belege sind öffentlich. Daher kann jedermann ohne Interessennachweis jederzeit sowohl in das Register als auch in die beim Handelsregisteramt hinterlegten Firmenbelege Einsicht nehmen. Einmal hinterlegte Belege können nachträglich weder entfernt noch ausgetauscht noch abgeändert noch geschwärzt werden.
Wer dem Handelsregisteramt Firmenbelege wie Versammlungsprotokolle, Verträge, Bilanzen, Rücktrittsschreiben etc. einreicht, muss sich dieser Öffentlichkeit bewusst sein. Die Verantwortung dafür, dass die eingereichten Firmenbelege keine Geschäftsgeheimnisse, schützenswerte Personendaten oder Persönlichkeitsverletzungen enthalten, liegt bei der einreichenden Person/Firma. Das Handelsregisteramt prüft die eingereichten Akten inhaltlich nur auf ihre Beweistauglichkeit für die ins Handelsregister einzutragenden Tatsachen. Eine weitergehende Prüfung oder Wertung des Inhalts nimmt das Handelsregisteramt nicht vor.
Prüfen Sie daher die einzureichen beabsichtigten Akten auf datenschutz- und persönlichkeitsverletzende Inhalte und reichen Sie gegebenenfalls statt der Vollversion von Versammlungsprotokollen nur Auszüge daraus ein, die sich auf den für das Handelsregister relevanten Inhalt beschränken.