Zentraler Rechtsdienst

Der Zentrale Rechtsdienst nimmt gesamtkantonale beziehungsweise departementsübergreifende juristische Aufgaben wahr. Dazu gehören im Wesentlichen die juristische Beratung des Grossen Rates, Regierungsrates und der Departemente, die Ausarbeitung von Erlassen, (Staats-)Verträgen und Gutachten, die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit von Initiativen und Motionen, die juristische Bearbeitung politischer Geschäfte (Initiativen, Motionen, Anzüge, Interpellationen, schriftliche Anfragen), die Führung der Gesetzessammlung von Kanton und Gemeinden (formelle Erlassprüfung/Legistik sowie materielle Prüfung bei komplexeren und departemensübergreifenden Erlassen), die Bewältigung von Aufgaben der Kommissionen des Regierungsrates (Aufsichtskommission Staatsanwaltschaft, Notariatsaufsichtskommission, Nomenklaturkommission, Notariatsprüfungsbehörde, Kontrollorgan Staatsschutz), die Bearbeitung von Rekursverfahren im Bereich der Wahlen und Abstimmungen sowie die Ausarbeitung von Vernehmlassungen zu Vorlagen des Bundes oder anderer Departemente. Der Zentrale Rechtsdienst leitet die «Konferenz der Rechtsdienste», wo sich die Leitungen der Rechtsdienste der Departemente zu aktuellen, juristischen Themen austauschen. Er ist organisatorisch im Justiz- und Sicherheitsdepartement eingegliedert; ihm unterstellt sind die Departementale Rechtsabteilung und das Handelsregisteramt, deren Aufsichtsbehörde er ist.