Zahlungsfrist einer Rechnung verlängern

Anfragen für Zahlungsaufschübe können mittels Onlineformular direkt an die Inkassostelle gerichtet werden. Zahlungsaufschübe werden auf ein schriftliches Gesuch hin maximal bis sechs Monate bewilligt. Ebenfalls ist es möglich, telefonisch einen Zahlungsaufschub von maximal zwei Monaten zu vereinbaren. Der Inkassostelle ist es untersagt, Daten an Dritte ohne Vollmacht weiterzugeben oder mit diesen Vereinbarungen zu treffen. Deswegen behält sich die Inkassostelle vor, Gesuche für Drittpersonen ohne Beilage der Vollmacht unbeantwortet zu lassen.

Mittels Onlinekontaktformular (Zum Online-Formular) haben Sie die Möglichkeit, bei der Inkassostelle ein Gesuch für einen Zahlungsaufschub einzureichen. Bitte geben Sie dabei die korrekte Verfahrensnummer an.

Verfahrensnummern:

Staatsanwaltschaft: STAWA / VT / RQ + Jahr + Nummer
Jugendanwaltschaft: JUGA / VJ + Jahr + Nummer
Strafgericht: VZ, ES oder SG + Jahr + Nummer
Appellationsgericht: HB, BES, SB oder AS + Jahr + Nummer