Eine Frage zum Entscheid oder zum Strafverfahren stellen oder den Entscheid anfechten

Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt erstellt Rechnungen bei welchen ein erlassener Strafbefehl oder eine Einstellungsverfügung zugrunde liegen kann. Inhaltliche Fragen zu Strafbefehlen und kostenpflichtigen Einstellungsverfügungen der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt sind direkt an die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt zu richten.

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt

Binningerstr. 21

4001 Basel

www.stawa.bs.ch

Das Strafgericht beurteilt grundsätzlich alle Straftaten, die im Kanton Basel-Stadt von erwachsenen Personen begangen wurden. Der Rechnung kann auch ein Urteil, welches aufgrund einer erhobenen Einsprache auf einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft gefällt wurde, zugrunde liegen. Inhaltliche Fragen zu Urteilen und weiteren Entscheiden des Strafgerichts Basel-Stadt sind direkt an das Strafgericht Basel-Stadt zu richten.

Strafgericht Basel-Stadt

Schützenmattstr. 20

4009 Basel

www.strafgericht.bs.ch

Dieser Rechnung kann ein Urteil auf eine Beschwerde oder eine Appellation zugrunde liegen. Inhaltliche Fragen zu Urteilen und weiteren Entscheiden des Appellationsgerichts Basel-Stadt sind direkt an das Appellationsgericht Basel-Stadt zu richten.

Appellationsgericht Basel-Stadt

Bäumleingasse 1

4051 Basel

www.appellationsgericht.bs.ch

Entscheide können nur schriftlich innert einer gesetzlichen Frist angefochten werden. Beachten Sie dazu die Rechtsmittelbelehrung auf dem Entscheid.