Eine Busse oder Geldstrafe durch gemeinnütziger Arbeit («Sozialstunden») begleichen

Wenn Sie die Busse und/oder die Geldstrafe durch gemeinnützige Arbeit  abgelten möchten, müssen Sie bei Urteilen ab 01.01.2018 ein entsprechendes Gesuch beim Amt für Justizvollzug unter Beilage des Strafbefehls/Urteils und bei ausländischen Staatsangehörigen unter Beilage eines Nachweises des Aufenthaltsrechts schriftlich einreichen. Verfahrenskosten, Auslagen und Gebühren müssen bezahlt werden.

Adresse:

Justiz- und Sicherheitsdepartement
Amt für Justizvollzug
Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug
Spiegelgasse 12
4001 Basel