Allgemeine Informationen betreffend Betreibung erhalten

Ist nach der 2. Mahnung die Forderung nicht vollständig beglichen oder wird nach der 2. Mahnung eine getroffene Vereinbarung nicht eingehalten, wird das Betreibungsbegehren an das zuständige Betreibungsamt gestellt. Die dabei entstehenden Betreibungsgebühren werden anschliessend von der Inkassostelle dem Schuldner auferlegt.

Betreibungsregistereinträge können nach gänzlicher Bezahlung inklusive aller Betreibungsgebühren aus dem Betreibungsregister gelöscht werden. Dazu ist an die Inkassostelle ein Antrag des Schuldners mit Angabe der Betreibungsnummer sowie dem Aktenzeichen (IN-Nr.) einzureichen.

Antrag für Löschung der Betreibung

Die aus einem Betreibungsverfahren resultierenden Verlustscheine können zurückgekauft werden. Zuständig ist die kantonale Inkassostelle bei der Steuerverwaltung Basel-Stadt:

Finanzdepartement
Steuerverwaltung
Ressort Steuerbezug und kantonales Inkasso
Fischmarkt 10
4001 Basel

Sie können sich schriftlich, telefonisch oder persönlich in Verbindung setzen: Telefon: +41 61 267 98 05

E-mail: steuerbezug@bs.ch

Schalteröffnungszeiten:
Montag - Freitag 09.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr