Flugverbot über Basel gilt auch für Drohnen

Anlässlich des 125-Jahr-Jubiläums des Ersten Zionistenkongresses mussten verschiedene Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden. Diese umfassen auch ein Flugverbot für Drohnen, das ab Sonntag, 28. August 2022, 06.00 Uhr bis Montag, 29. August 2022, 24.00 Uhr gilt.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt möchte nochmals daran erinnern, dass die Luftraumeinschränkungen im Umkreis von zehn nautischen Meilen (ca. 18.5 km) um das Stadtcasino auch für Luftfahrzeuge wie Gleitschirme, Deltasegler, Drohnen (inklusive Minidrohnen), Modellflugzeuge und dergleichen Gültigkeit hat.

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat dies in der Medienmitteilung vom 17. August 2022 bereits entsprechend kommuniziert.

Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat den Auftrag, dieses Verbot durchzusetzen. Eine vorsätzliche Missachtung dieses Verbots wird strafrechtlich geahndet (Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe). Wird ausserdem der Landungszwang verletzt, drohen Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Wer Verkehrsregeln des Luftverkehrs verletzt, kann überdies mit bis zu 20'000 Franken Busse bestraft werden. Zusätzlich können administrative Massnahmen verhängt und Luftfahrzeuge beschlagnahmt werden.

 

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