Unterstützung in Corona-Zeiten: Taxibewilligungsgebühren halbiert

Der Regierungsrat reduziert die Taxibewilligungsgebühren für das Jahr 2020 rückwirkend um die Hälfte, um das wegen der Pandemielage unter finanziellem Druck stehende Taxigewerbe zu entlasten.

Die Corona-Pandemie stellt viele Branchen vor existenzielle Schwierigkeiten. Auch die Umsätze der Taxibranche sind eingebrochen, schätzungsweise um 60 bis 80 Prozent. Der Kanton Basel-Stadt hat gerade in der aktuellen Situation ein besonderes Interesse an der Dienstleistung der Taxis. Diese stellen einen unverzichtbaren Bestandteil zur Aufrechterhaltung der Mobilität insbesondere beim Transport von Patientinnen und Patienten dar.

Im Sinne einer direkten Massnahme werden die Gebühren von jeweils 700 Franken für Taxibetriebsbewilligungen rückwirkend für das Jahr 2020 um die Hälfte reduziert. Die Begünstigten werden von der Abteilung Verkehr der Kantonspolizei kontaktiert und erhalten den Betrag von 350 Franken erstattet.

In Basel-Stadt sind 416 aktive Taxibetriebsbewilligungen registriert (Stand 31. Dezember 2020). Die Gesamteinnahmen aus diesen Taxibetriebsbewilligungen haben im Jahr 2020 rund 290'000 Franken betragen. Eine Reduktion um 50 Prozent hat demnach Mindereinnahmen in der Höhe von 145'000 Franken zur Folge.

Gemäss § 10 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren kann eine Gebühr aus wichtigen Gründen ganz oder teilweise erlassen werden, wenn deren Bezug eine besondere Härte bedeutet.

Hinweise:

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