«Hast du Eier, Freier?» – Initiative gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel

Die Kantonspolizei Basel-Stadt und die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) starten gemeinsam die Online-Kampagne «Hast du Eier, Freier?» als Initiative gegen Zwangsprostitution und Menschenhandel in der Schweiz. Ab dem 3. September 2021 werden Freier mit provokativen Slogans aufgefordert, beim Konsum sexueller Dienstleistungen achtsam zu sein.

Nicht alle, die in der Prostitution arbeiten, tun das freiwillig. Auch in der Schweiz gibt es Frauen, die zur Sexarbeit gezwungen werden und die meistens nur eine Kontaktmöglichkeit zur Aussenwelt haben: die Freier. Um Fälle von Menschenhandel zu erkennen, sind die Strafverfolgungsbehörden auf deren Mithilfe angewiesen. Vor diesem Hintergrund ist das Kooperationsprojekt zwischen der SKP und der Kantonspolizei Basel-Stadt entstanden. Mit der Kampagne werden Konsumenten von Sexdienstleistungen sensibilisiert, dass Zwangsprostitution und Menschenhandel auch in der Schweiz eine Realität sind und dass aus dem engen Kontakt zu den Sexarbeitenden für die Kunden eine Verantwortung entsteht.

Wenn Sexkonsumenten diese Verantwortung bewusst gemacht wird, können diese durch entsprechendes Handeln einen erheblichen Beitrag zur Erkennung und Bekämpfung von Menschenhandel leisten. Oftmals haben Freier einen engen Kontakt mit Sexarbeiterinnen, weshalb sie möglicherweise Verdachtsfälle auf Menschenhandel erkennen können. Mit der Präventionskampagne werden Freier direkt angesprochen und zur Mithilfe aufgefordert. Konkret werden sie in der Kampagne auf den einschlägigen Sex-Portalen mit vier provozierenden Slogans auf Online-Bannern neugierig gemacht und auf eine Seite geleitet, auf der ihnen erläutert wird, bei welchen Anzeichen sie es möglicherweise mit Zwangsprostitution zu tun haben und wie sie entsprechend reagieren sollten. Die Banner werden über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten auf verschiedenen für Sexinserate vorgesehenen Webseiten geschaltet.

 

Wie erkennen Freier, dass sie es möglicherweise mit Zwangsprostitution zu tun haben?

1. Körperliche Anzeichen: Sollte die Sexarbeiterin verletzt sein, z.B. Blutergüsse oder andere Wunden haben, ist das ein wichtiges Indiz, dass sie nicht freiwillig arbeitet. Auch sollten Freier genau hinschauen (und sich allenfalls beweisen lassen), dass sie wirklich schon volljährig ist.

2. Psychische Anzeichen: Wenn die Sexarbeiterin nicht normal kommunizieren kann, wenn sie traurig, verängstigt oder verzweifelt aussieht, wenn sie apathisch ist oder erkennbar unter Drogeneinfluss steht, arbeitet sie vermutlich nicht freiwillig in der Prostitution.

3. Das Bauchgefühl: Manchmal gibt es weder eindeutige körperliche noch psychische Anzeichen von Gewalt gegen die Sexarbeiterinnen. Trotzdem sollten Freier ihrem Bauchgefühl vertrauen und es nicht ignorieren!

 

Was getan werden kann:

Verdachtsfälle können bei der Polizei angezeigt werden. Wer den Kontakt zur Polizei scheut, kann Verdachtsfälle anonym der Meldestelle des Vereins ACT212 melden. Wer die Meldung macht, hat keinerlei negative Konsequenzen zu befürchten, auch wenn sich der Verdacht nicht bestätigen sollte.

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