Bereinigung der Gesetzessammlung: Regierungsrat beantragt und beschliesst Aufhebung von nicht mehr notwendigen Erlassen

Die Systematische Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt wird periodisch darauf überprüft, ob die Erlasse noch notwendig und aktuell sind. Vor diesem Hintergrund beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, gleich sechs Erlasse komplett aufzuheben. Gar 13 weitere Erlasse, die in ihren Zuständigkeiten liegen, haben der Regierungsrat oder die Departemente aufgehoben oder aus der Gesetzessammlung ausgeschieden.

Im Zentrum der Bereinigungstranche 2020 standen Erlasse, die seit 1950 keiner inhaltlichen Revision mehr unterzogen wurden. Letztlich betroffen sind elf Erlasse, wovon sechs in der Kompetenz des Grossen Rates und fünf in jener des Regierungsrats bzw. einzelner Departemente liegen. Diese wurden einzeln überprüft. Jene Erlasse, die keine materielle Bedeutung mehr haben, sollen infolgedessen aufgehoben werden.

In seinem Ratschlag beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat die Aufhebung

  • des Gesetzes betreffend Einführung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht;
  • des Gesetzes betreffend Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Ehrenfolgen von Konkurs und Auspfändung;
  • des Universitätsgesetzes des Kantons Basel-Stadt;
  • des Grossratsbeschlusses betreffend den Bau einer Anstalt für normale Anatomie und Physiologie und Verwendung des Werkhofareals;
  • des Grossratsbeschlusses betreffend die Anlage und Benützung eines an die Güterstation St. Johann angeschlossenen Verbindungsgeleises gegen die Elsässerstrasse hin und betreffend Anschluss von Industriegeleisen an diese Verbindungsgeleise;
  • des Grossratsbeschlusses betreffend Änderung des generellen Kanalisationsplanes für das Gebiet Im Hackberg in Riehen.

Durch den Regierungsrat respektive das zuständige Departement wurden folgende Erlasse, die ebenfalls keinerlei Bedeutung mehr hatten, aufgehoben:

  • Verordnung betreffend die Kollegiengeldentschädigung für ausserordentliche Professoren, Ehrendozenten, Privatdozenten und emeritierte Dozenten ohne bezahlten Lehrauftrag;
  • Verordnung betreffend die Entschädigungen für die Mitwirkung an den kantonalen Prüfungen der Universität Basel;
  • Beschluss des Regierungsrates betreffend Löschung ausländischer Urteile im Strafregister;
  • Vertrag zwischen der Kreisdirektion II der Schweizerischen Bundesbahnen in Basel und dem Regierungsrate des Kantons Basel-Stadt in Basel über Fortbestand, Weiterbenützung und Änderung des normalspurigen Verbindungsgeleises zwischen der Rheinhafenanlage Basel-St. Johann des Kantons Basel-Stadt und dem Güterbahnhof Basel-St. Johann;
  • Weisung des Polizei- und Militärdepartements für die Löschung von Urteilen ausländischer Gerichte.

Ferner befanden sich in der Gesetzessammlung acht Erlasse, namentlich Vereinbarungen, die heute auch keine Bedeutung mehr haben. Dies gilt beispielsweise für Verträge, deren Vertragsinhalt sich bereits vor vielen Jahren verwirklicht hat und den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht und somit als vollzogen gelten. Bei diesen Erlassen sieht eine Vertragspartei eine offizielle Aufhebung aufgrund der heute fehlenden aktuellen Relevanz der Erlasse als nicht erforderlich an. Da diese gegenstandslos gewordenen Erlasse infolgedessen nicht formell aufgehoben werden können, hat sich der Regierungsrat unter Rücksprache mit dem Kanton Basel-Landschaft entschieden, diese Erlasse aus der Gesetzessammlung auszuscheiden.

nach oben