Regierungsrat unterstützt die Interkantonale Vereinbarung zur Bekämpfung der seriellen Kriminalität in der Nordwestschweiz

Der Regierungsrat will die Sicherheit in der Nordwestschweiz stärken und beantragt dazu dem Grossen Rat, die «Interkantonale beziehungsweise interbehördliche Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb von Lage- und Analysesystemen im Bereich der seriellen Kriminalität» zu genehmigen. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung des Polizeikonkordates Nordwestschweiz, das die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Solothurn und Aargau umfasst.

Bereits heute findet zwischen den kantonalen Polizeikorps sowie mit den zuständigen Bundesbehörden eine enge Zusammenarbeit statt. Im Rahmen der Lageanalyse besteht aber ein wachsendes Bedürfnis zum Austausch von Informationen zwischen den Kantonen, da die heutige Täterschaft eine hohe Mobilität weit über die Kantonsgrenzen hinaus aufweist. Dies zeigt sich insbesondere im Bereich der Kriminalitätsphänomene mit einem ausgeprägt seriellen Charakter, wie beispielsweise Einbruchdiebstähle oder auch gewisse Gewalt- und Sexualdelikte.

Die Bestimmungen der neuen Vereinbarung erlauben den teilnehmenden Kantonen unter Berücksichtigung des Datenschutzes, die Lage der seriellen Kriminalität über den eigenen Kanton hinaus darzustellen und entsprechende Massnahmen einzuleiten. Im Gegensatz zu heute wird diese Darstellung automatisiert und damit deutlich rascher erfolgen können, wodurch die tägliche Arbeit der Polizei wesentlich erleichtert wird. Die Datenhoheit bleibt dabei bei den zuständigen Behörden. Die Vereinbarung nennt die nötige Organisation und enthält die Grundzüge der für alle Applikationen gültigen Modalitäten. Sie schafft damit die nötige Grundlage für den recht- und verhältnismässigen Betrieb von verschiedenen interkantonalen Lage- und Analysesystemen, wobei die spezifischen Detailprozesse der Applikationen im jeweiligen Betriebsreglement definiert werden.

Diese Vereinbarung muss durch die Kantonsparlamente genehmigt werden. Einmal in Kraft gesetzt, werden dieser neuartigen Vereinbarung auch weitere Kantone oder Bundesstellen beitreten können.

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