Ja zur Übernahme der geänderten EU-Waffenrichtlinie

Der Regierungsrat sagt Ja zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht. Die Ablehnung gefährdet die Zusammenarbeit mit den Schengen- und Dublin-Staaten. Eine weitere Teilhabe der Schweiz an den beiden bilateralen Abkommen Schengen/Dublin ist zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Migration in der Grenzregion Basel und in der Schweiz im Allgemeinen unverzichtbar.

Schutz vor Waffenmissbrauch und Wahrung der Schiesstradition
Mit der Änderung der EU-Waffenrichtlinie, welche die Kontrolle des (privaten) Erwerbs und Besitzes von Feuerwaffen sowie deren Verbringen in einen anderen Schengen-Staat regelt wurden die Vorschriften in verschiedenen Punkten weiter präzisiert und mit neuen Vorgaben ergänzt. Die Anpassungen sind zum einen vor dem Hintergrund der Terroranschläge in Europa zu sehen, zum anderen berücksichtigen sie auch Reformanliegen, um die Rückverfolgbarkeit von Feuerwaffen zu verbessern und deren missbräuchliche Verwendung verstärkt zu bekämpfen. Die vorgeschlagene Lösung zur Übernahme der EU-Waffenrichtlinie ist zu begrüssen, da sie den bestehenden Spielraum ausschöpft und der Tradition des schweizerischen Schiesswesens Rechnung trägt.

Keine Gefährdung der Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen
Die unter dem Titel «Schengen/Dublin» bekannte Zusammenarbeit europäischer Staaten in den Bereichen Justiz, Polizei, Visa und Asyl hat sich als ein wirksames Instrument im Bereich Sicherheit und Asyl etabliert. Mit Schengen wurden die Personenkontrollen zwischen den Schengen-Staaten grundsätzlich aufgehoben. Gleichzeitig wurden verschiedene Ausgleichsmassnahmen ergriffen, um einen hohen Sicherheitsstandard zu gewährleisten: Hierzu gehören die Verstärkung der Grenzkontrollen an den Aussengrenzen des Schengen-Raums, die Verbesserung der grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit, die Modernisierung des Informationsaustausches im Bereich der Personen- und Sachfahndung (sog. Schengener Informationssystem SIS), die gemeinsame Visumpolitik und die Erleichterung der Rechtshilfe. Dublin bezeichnet eine Zusammenarbeit, welche die Zuständigkeiten für die Behandlung von Asylgesuche regelt und somit vermeidet, dass mehrere Verfahren für den gleichen Gesuchsteller durchgeführt werden. Eine Nichtübernahme einer Schengen-Weiterentwicklung wie der geänderten EU-Waffenrichtlinie kann die Beendigung des Schengener Abkommens bewirken. Letztere würde automatisch auch zur Kündigung des Dublin-Abkommens führen.

Ein Ja zu Gunsten der Sicherheits- und Asylpolitik
Eine weitere Teilhabe der Schweiz an den beiden Abkommen Schengen/Dublin ist zur Gewähr-leistung der inneren Sicherheit sowie zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der Migration unverzichtbar. Besonders das Schengener Informationssystem ist zentral für die Polizeiarbeit und ein elementarer Bestandteil der Sicherheitsarchitektur der Grenzregion Basel und für diejenige der Schweiz im Allgemeinen. Die Abkommen sind für den Grenzverkehr und die Reisefreiheit von höchster Bedeutung.

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