Neun Rayonverbote und fünfzehn Stadionverbote während der zweiten Saisonhälfte 2017/18 verhängt

In der zweiten Hälfte der Fussballsaison 2017/18 verhängte die Kantonspolizei Basel-Stadt neun Rayonverbote (davon acht an Fans von Gastmannschaften) und der FC Basel 1893 ordnete 15 Stadionverbote an (davon zwölf an Fans von Gastmannschaften).

Ein Rayonverbot hat zur Folge, dass sich die oder der Fehlbare vor, während und nach einem Fussballspiel nicht in einem bestimmten Perimeter rund um das Fussballstadion aufhalten darf. Nur mit einem Stadionverbot belegte Personen können sich im Umfeld des Stadions aufhalten, dürfen dieses aber nicht betreten. Von der Kantonspolizei Basel-Stadt ausgesprochene Rayonverbote (und Melde­auflagen) können im verwaltungsinternen Rekursverfahren angefochten werden.

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