Eine Rechnung in Raten abzahlen

Anfragen wie Ratenzahlungen (max. 15 Raten) können mittels Onlineformular direkt an die Inkassostelle gerichtet werden. Sollten mehr als 15 Raten benötigt werden, so ist das Gesuch schriftlich, bei der Inkassostelle, einzureichen. Ebenfalls ist es möglich, telefonisch eine Ratenzahlung zu vereinbaren, solange die Gesamtsumme in maximal sechs Raten beglichen wird. Der Inkassostelle ist es untersagt, Daten an Dritte ohne Vollmacht weiterzugeben oder mit diesen Vereinbarungen zu treffen. Deswegen behält sich die Inkassostelle vor, Gesuche für Drittpersonen ohne Beilage der Vollmacht unbeantwortet zu lassen.

Mittels Onlinekontaktformular (Zum Online-Formular) haben Sie die Möglichkeit, bei der Inkassostelle ein Gesuch für eine Ratenzahlung einzureichen. Bitte geben Sie dabei die korrekte Verfahrensnummer an.

Verfahrensnummern:

Staatsanwaltschaft: STAWA / VT / RQ + Jahr + Nummer
Jugendanwaltschaft: JUGA / VJ + Jahr + Nummer
Strafgericht: VZ, ES oder SG + Jahr + Nummer
Appellationsgericht: HB, BES, SB oder AS + Jahr + Nummer

Wir weisen Sie darauf hin, dass Ratenzahlungen nach abge­schlossenem Mahnverfahren oder Umwandlung der Busse oder Geldstrafe in eine Ersatzfreiheitsstrafe nicht mehr mög­lich sind.