Beschwerdestelle

Die Beschwerdestelle prüft und beantwortet im Sinne einer aufsichtsrechtlichen Anzeige Beanstandungen gegen Handlungen oder Unterlassen von Mitarbeitenden und/oder Dienststellen des Justiz- und Sicherheitsdepartements. Als formloser Rechtsbehelf vermittelt die Beschwerde keine Parteirechte, wie beispielsweise das Recht auf Akteneinsicht. Auskunft über die Erledigung der Anzeige erhält die beschwerdeführende Person schriftlich oder mündlich.

Rügen Beschwerdeführende polizeiliches Verhalten, das von Amtes wegen strafrechtlich zu verfolgen ist, übermittelt die Beschwerdestelle das Dossier an die Staatsanwaltschaft. Zudem tritt sie nur soweit auf Beschwerden ein, als der Sachverhalt nicht mit einem ordentlichen Rechtsmittel beanstandet werden kann und nicht Gegenstand eines laufenden Verfahrens ist. Die Beschwerdestelle ist deshalb nicht ermächtigt, die Ausstellung von Ordnungsbussen zu beurteilen.