Strassenprostitution

Auf dem Kantonsgebiet von Basel-Stadt gibt es zwei Toleranzzonen für die Strassenprostitution: eine im Grossbasel und eine im Kleinbasel.
In diesen definierten Toleranzzonen ist es Prostituierten ausdrücklich erlaubt, potentielle Freier anzusprechen. Es werden jedoch keine sexuellen Handlungen in der Öffentlichkeit vollzogen.

Die Toleranzzonen für die Strassenprostitution sind in einer kantonalen Verordnung geregelt.

Verordnung über die Strassenprostitution, SG 724.500

Die Toleranzzone im Grossbasel befindet sich beim Güterbahnhof Wolf.

Die Toleranzzone im Kleinbasel erstreckt sich U-förmig über drei Strassen. Seit dem Sommer 2016 ist die Toleranzzone auf dem Boden/Trottoir mit grüner Farbe eingezeichnet. Die Markierung verdeutlicht, was in der Verordnung niedergeschrieben ist.

Kroki Toleranzzone im Kleinbasel

Strassenzüge Kleinbasel

grünes Piktogramm