Salon-Prostitution / Erotikbetriebe

Eine einzelne Person darf in ihren eigenen vier Wänden sexuelle Dienstleistungen gegen Geld verkaufen. Wenn sich eine einzelne Frau oder ein einzelner Mann im eigenen Haus oder in der eigenen Mietwohnung prostituieren will, gilt das als so genannte Wohnungsprostitution. Dazu ist keine Bewilligung der Behörden von Basel-Stadt nötig. Allerdings kann es mit der Nachbarschaft oder mit der Vermieterschaft Konflikte geben.

Anders ist es, wenn jemand als Geschäftsführer / Inhaber / Manager einen Erotik-Betrieb mit Angestellten betreiben will. In Basel-Stadt gibt es dafür keine spezielle Sex-Betriebs-Bewilligung. Jedoch müssen Verantwortliche eines Sex-Salons diverse rechtliche Vorschriften beachten, beispielsweise aus dem Baurecht, dem Ausländerrecht, dem Gesundheitsrecht und dem Steuerrecht.

Wer einen Sex-Salon in Wohnräumen betreiben will oder Gewerberäumlichkeiten neuerdings für einen Sex-Salon nutzen will, muss dafür eine sogenannte Umnutzungsbewilligung haben. Dies entspricht einer Baubewilligung. Eine Umnutzungsbewilligung wird beim Bau- und Gastgewerbeinspektorat beantragt.

Nutzen Sie die Sprechstunde des Bau-und Gastgewerbeinspektorats, um sich beraten zu lassen.

Link zum Bau-und Gastgewebeinspektorat

Für Erotikbetriebe (Sex-Salon, Sexbetrieb, Etablissement, etc.) gibt das folgende Merkblatt der Kantonspolizei Basel-Stadt eine Orientierungshilfe.

Merkblatt Erotikbetrieb

Das Merkblatt ist auch auf der Homepage des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Basel-Stadt zu finden. Hier finden Sie Informationen zum Meldeverfahren. Dieses kommt dann zum Tragen, wenn EU-27/EFTA-Staatsangehörige für maximal 90 Tage pro Kalenderjahr eine Stelle bei einem Arbeitgeber in der Schweiz antreten.

Link zum Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt, Meldeverfahren

Ausländische Staatsangehörige, die keine Niederlassungsbewilligung (C) haben, werden an der Quelle besteuert. Die Steuerverwaltung stellt für das Prostitutionsgewerbe ein Merkblatt sowie ein eigenes Abrechnungsformular zur Verfügung. Diese Dokumente und weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden.

Link zur Steuerverwaltung Basel-Stadt, Merkblatt Quellensteuer Prostitutionsgewerbe