Entschädigung und Genugtuung aus Opferhilfegesetz

Amt für Sozialbeiträge

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Opfer Anspruch auf Entschädigungs- und Genugtuungsleistungen desjenigen Kantons, in welchem die Straftat geschah.

Für Entschädigungsleistungen ist das Einkommen des Opfers entscheidend. Genugtuungsleistungen richten sich unabhängig von den finanziellen Verhältnissen des Opfers nach der Schwere des erlittenen Unrechts.

Im Kanton Basel-Stadt sind Gesuche um Entschädigung und/oder Genugtuung an das Amt für Sozialbeiträge (ASB) im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt zu richten.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des ASB:

www.asb.bs.ch/opferhilfe.html