Finanzhilfen des Bundes für Präventionsmassnahmen

Der Bund setzt sich für eine langfristige und nachhaltige Präventions- und Sensibilisierungsarbeit gegen Menschenhandel ein und unterstützt in diesem Bereich sowohl einzelne Projekte als auch gesamte Organisationen. Die Gewährung von Finanzhilfen stützt sich auf die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel, SR 311.039.3. Seit dem Jahr 2015 stehen zu diesem Zweck jährlich CHF 400'000 zur Verfügung.

Weitere Informationen dazu sowie das Vorgehen für eine Gesuchseingabe sind auf der Homepage des Bundesamtes für Polizei, fedpol, zu finden: