Zentraler Sicherstellungsort für Zweiradfahrzeuge der Kantonspolizei Basel-Stadt: Stellungnahme zu einem Medienbericht

In ihrer heutigen Ausgabe stellt die «Basellandschaftliche Zeitung» die Vermutung auf: «Basler Polizisten-Spitzel soll als Velo-Hehler tätig gewesen sein». Diese Berichterstattung hat zahlreiche ähnlich lautende Anfragen von anderen Medien ausgelöst, zu denen die Kantonspolizei Basel-Stadt hier Stellung nimmt.

Im Dezember 2015 sind der Leitung der Kantonspolizei Basel-Stadt Missstände im Zentralen Sicherstellungsort für Zweiradfahrzeuge (ZSO) zugetragen worden; namentlich sollen dort drei Velos verschwunden sein. Die Polizeileitung hat daraufhin eine Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eingereicht. Die Anzeige richtet sich nicht gegen den im Artikel erwähnten Sicherheitsassistenten, gegen den zurzeit eine Strafuntersuchung in anderer Sache läuft und der seither freigestellt ist (vgl. Medienmitteilung «Vorwurf der missbräuchlichen Verwendung polizeilicher Datenbanken: Kantonspolizei Basel-Stadt übergibt den Fall der Staatsanwaltschaft – Departement gibt unabhängige Untersuchung in Auftrag» vom 27. April 2017). Die im Zeitungsbericht erwähnte Versetzung des Mitarbeiters innerhalb des Verkehrsdienstes erfolgte auf dessen eigenen Wunsch.

Weiter berichtet die Zeitung, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kantonspolizei Basel-Stadt jahrelang in der ZSO gratis Velos beziehen konnten. Tatsächlich haben sie herrenlose und vor der Wiederverwertung stehende Velos gegen ein geringes Entgelt erwerben können. Die Polizeileitung hat diesen Vorzug vor rund 1,5 Jahren eingestellt. Auch das private Ausleihen dieser Velos ist heute nicht mehr möglich.

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