Effizienzsteigerung bei der Kantonspolizei: Neukonzeption «Sicherheit und Transporte» – Teilrevision des Polizeigesetzes

Die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterkategorien der Kantonspolizei sollen um die bewaffnete Sicherheitsassistenz ergänzt werden. Die Schaffung dieser neuen Funktion ermöglicht der Kantonspolizei Basel-Stadt den effizienteren Einsatz der Mittel, steigert die Qualität der polizeilichen Transport- und Bewachungsaufgaben und bringt mehr Polizistinnen und Polizisten zurück in ihren eigentlichen Dienst auf der Strasse. Hierfür beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Teilrevision des Polizeigesetzes.

Das Ressort Sicherheit und Transporte der Kantonspolizei Basel-Stadt ist für die Überwachung und Betreuung von Gefangenen bei Gerichten und Spitälern, den Transport festgenommener Personen sowie den Betrieb der Gefangenensammelstelle verantwortlich. Während sich die Zahl der Personentransporte in den vergangenen Jahren auf einem konstant hohen Niveau eingependelt hat, haben sich die Bewachungsaufgaben innerhalb der letzten fünf Jahre verdoppelt. Grund dafür ist vor allem eine Zunahme der Gerichtsverhandlungen unter erhöhtem Sicherheitsdispositiv sowie eine deutlich gestiegene Anzahl Inhaftierter in Basler Gefängnissen, die eine ebenso hohe Steigerung an medizinischen Behandlungen ausserhalb der Gefängnisse mit entsprechender Bewachung zur Folge hat.

Das Ressort Sicherheit und Transporte besteht heute aus sieben Polizistinnen und Polizisten und sieben unbewaffneten Zivilangestellten, die als Gefangenenwagenchauffeure eingesetzt werden. Aufgrund der Ausbildung und der damit korrespondierenden Ausrüstung der Chauffeure kann das Ressort Sicherheit und Transporte verschiedene Aufgaben nicht selbst wahrnehmen, sondern muss auf die Unterstützung von Polizistinnen und Polizisten aus anderen Diensten der Kantonspolizei zurückgreifen. Die heutige Organisation dieses Ressorts bindet damit Kräfte, die für diese Aufgaben überqualifiziert sind und aufgrund der Einsätze für Transport- und Bewachungsaufgaben nicht ihrem eigentlichen Kernauftrag nachkommen können.

Mit der Schaffung der neuen Mitarbeiterkategorie «Sicherheitsassistentinnen und -assistenten mit besonderen Aufgaben» (bewaffnete Sicherheitsassistenz; SiAss mbA) kann das Ressort Sicherheit und Transporte seine Aufgaben künftig zu einem grossen Teil selbst wahrnehmen. Gleichzeitig reduzieren sich mit der Übernahme weiterer Funktionen die Leerzeiten beträchtlich. Die 16 zusätzlich ausgebildeten und ausgerüsteten SiAss mbA werden die heutigen Aufgaben der Chauffeure sowie zu einem grossen Teil jene der zugezogenen Polizistinnen und Polizisten anderer Einheiten übernehmen.

Ferner sollen die SiAss mbA das Management der mobilen Parkverbotsschilder («Zügelschilder») übernehmen. Diese Schilder mussten bis anhin durch die Bevölkerung bei einer Polizeiwache bezogen bzw. retourniert werden. Künftig wird das Ressort Sicherheit und Transporte das gesamte Management dieser Parkverbotsschilder, inklusive das Bringen und Holen an den Benutzungsstandort sowie den Unterhalt des Materials, übernehmen.

Diese Neuerungen führen schliesslich dazu, dass bei unverändertem Budget die Arbeitsleistung von umgerechnet vier Polizistinnen und Polizisten «gewonnen» wird, die wieder für ihre primären Aufgaben bei den Spezialformationen und der Sicherheitspolizei, namentlich im Dienst auf der Strasse, eingesetzt werden können.

Die Bewaffnung von Sicherheitsassistentinnen und Sicherheitsassistenten bedingt eine Änderung des Polizeigesetzes. Hierfür hat der Regierungsrat einen Ratschlag zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Gleichzeitig soll der Anzug Joël Thüring und Konsorten betreffend «neu zu schaffende Funktion bei der Kantonspolizei Basel-Stadt: Polizeiliche Sicherheitsassistenz (PSiA)», der die gleiche Stossrichtung verfolgt, abgeschrieben werden.

Weitere Informationen finden sich in der Präsentation an der Polmedinform vom 27. März 2015.

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