Nach erfolgreicher Versuchsphase: Lockerung der Alkoholregelung im Stadion St. Jakob-Park wird definitiv umgesetzt

Das Justiz- und Sicherheitsdepartement und der FC Basel 1893 haben seit Januar 2014 versuchsweise die Alkoholregelung im Stadion St. Jakob-Park gelockert. Die Versuchsphase wurde wissenschaftlich begleitet und kommt nun zum Abschluss. Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse, wird die gelockerte Regelung per 1. Januar 2015 unbefristet in die regionale Vereinbarung übernommen.

Mit einer vom Justiz- und Sicherheitsdepartement und dem FC Basel 1893 gemeinsam finanzierten wissenschaftlichen Begleitung hat das Institut für Soziale Arbeit und Gesundheit der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz die Auswirkungen auf das Verhalten der Besucherinnen und Besucher sowie die Entwicklung von Gewalt- und weiteren Ereignissen rund um das Stadion St. Jakob-Park ausgewertet.

In der Studie kommen die Fachpersonen zum Schluss, dass sich die angepasste Alkoholregelung nicht negativ auf die Sicherheitslage rund um die Fussballspiele im St. Jakob-Park ausgewirkt hat. Im Rahmen der Studie wurden neben Besuchern der Fussballspiele im St. Jakob Park auch Vertreter involvierter Partner wie der Polizei, Rettungskräfte und Mitarbeiter des öffentlichen Verkehrs sowie weitere Beteiligte befragt. Detaillierte Erkenntnisse aus der wissenschaftlichen Studie finden sich in der Zusammenfassung. Auch die Kantonspolizei Basel-Stadt selbst stellte während der Versuchsphase keine Zunahme von alkoholbedingten Zwischenfällen fest.

Die regionale «Vereinbarung in Bezug auf die Sicherheit im Stadion St. Jakob Park und im Umfeld der Spiele mit Beteiligung des FC Basel 1893» vom 29. Juni 2010 wird nun mit einer entsprechenden Ergänzung angepasst und per 1. Januar 2015 definitiv eingeführt. Konkret werden die folgenden Bestimmungen betreffend dem Alkoholausschank analog zur Versuchsphase übernommen:

  • Für alle Spiele der Risikoeinschätzung «grün» bis «orange» (Low Risk, Middle Risk, Middle Risk Plus) wird die Beschränkung der Volumenprozente beim Getränkeverkauf aufgehoben.
  • Für alle sogenannten Hochrisiko-Spiele («rot») gilt ausserhalb von einzeln abgegrenzten und kontrollierten Bereichen («VIP-Bereich») ein absolutes Alkoholverkaufsverbot. Dies gilt gegenüber der ursprünglichen Regelung auch im Umfeld des Stadions.

Als Hochrisiko-Spiel stuft die Kantonspolizei nur ganz wenige Spiele ein – im Jahr 2014 war dies lediglich ein Länderspiel (Schweiz – England). Die Kantonspolizei hat mit sämtlichen Betreibern bzw. Bewilligungsgebern der Verkaufsstellen im Umfeld des Stadions Kontakt aufgenommen. Im Dialog erklärten sich alle bereit, dieses Alkoholverkaufsverbot umzusetzen. Am erwähnten Länderspiel vom 8. September 2014 verlief auch dieser Teil des Versuchs problemlos.

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